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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle unsere Leistungen und Lieferungen. Abweichungen davon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.


2. Angebot

2.1. Unsere Angebote gelten freibleibend.

2.2. Die auf unserer Homepage www.pesttech.at, Prospekten und/oder Werbungen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns im Angebot ausdrücklich bestätigt werden.

2.3. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die beauftragten Leistungen zu Lärmbelästigungen von Dritten, insbesondere Nachbarn, führen können, weshalb der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn ein Einvernehmen mit diesen Dritten herzustellen und uns für Ansprüche Dritter aus diesem Titel schad- und klaglos zu halten hat. Wir sind nicht verpflichtet mit den Arbeiten zu beginnen bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.


3. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die mündliche, schriftliche, per E-Mail oder via Internet erteilte Annahmeerklärung des Auftraggebers bestätigen oder die Leistung und/oder Lieferung tatsächlich durchführen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


4. Preise

4.1. Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn wir sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt haben. Über dessen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.2. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung und Umsatzsteuer. Für Leistungen am vereinbarten Ort können wir Tag-, Fahrt- und Nächtigungskosten nach den jeweils verlautbarten gültigen Tarifen verrechnen. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.

4.3. Die Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Wir sind berechtigt, die Preise nach oben und unten anzupassen, wenn die Bestellung von einem Angebot abweicht oder, wenn die Kostenfaktoren sich bis zum Zeitpunkt der Leistung und/oder Lieferung geändert haben.

4.4. Wir sind insbesondere berechtigt, Mehrkosten wegen einer von uns nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Leistung und/oder Lieferung oder infolge vom Auftraggeber gewünschte Überstunden, dringende Auftragserbringung, Nacht- oder Sonntagsarbeit in Rechnung zu stellen. 

4.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges (siehe auch Punkt 6.5.) gelten allfällig vereinbarte Preisnachlässe als nicht mehr gewährt.


5. Lieferung / Leistungsfrist

5.1. Die Lieferfrist von Waren geben wir im Rahmen der Bestätigung Ihrer Annahmeerklärung bekannt. Die Leistungsfrist, insbesondere der Arbeitsbeginn und -ende werden ins unserem Angebot, darüber hinausgehend im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt.

5.2. Für den Fall unseres Lieferverzuges gilt folgendes als vereinbart:
Eine nachweislich durch unser grobes Verschulden eingetretene Verzögerung berechtigt den Auftraggeber, pro vollendeter Woche der Verspätung eine Verzugsentschädigung von einem halben Prozent, insgesamt aber maximal 5 Prozent des Fakturenwertes desjenigen Teiles der betroffenen Lieferung und/oder Leistung zu beanspruchen, der in Folge nicht rechtzeitigen Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benutzt werden kann, sofern er dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden erwachsen ist. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

5.3. Nutzung und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand unser Werk oder unser Lager verlässt und zwar unabhängig von den für die Lieferung und/oder Leistung vereinbarten Zahlungskonditionen. Wir sind nicht zur Prüfung der billigsten Beförderungsart verpflichtet. 


5.4. Ausdrücklich festgehalten wird, dass Ködermaterial nur in dafür vorgesehenen Köderboxen geliefert wird und beides zum angebotenen Preis vom Auftraggeber zu bezahlen ist.


5.5. Für den Fall, dass wir unverschuldet an der Leistungsausführung gehindert werden und sich dadurch vereinbarte Leistungsfristen verlängern bzw. vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausschieben, sind wir berechtigt, die hierdurch auflaufenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu verlangen. 


6. Zahlung

6.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden, ist die Fakturensumme (Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer) binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.2. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der betreffenden Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung und/oder –Leistung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wenn wir im Zusammenhang mit dem Vertrag größere Materialmengen bereitstellen, gilt als vereinbart, dass hierfür sofort Zahlung zu leisten ist.

6.3. Zahlungen sind durch Bankeinzug (Abbuchung) oder fristgerecht ohne jeden Abzug frei an unsere Zahlstelle in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens bei uns oder unserer Zahlstelle.

6.4. Ein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

6.5. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung oder sonstigen Leistungen, insbesondere im Sinne des Punktes 2.3. in Verzug, so können wir
lit a) die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufschieben,
lit b) eine angemessene Verlängerung der Liefer- und/oder Leistungsfrist in Anspruch nehmen,
lit c) eine Mahngebühr in Höhe von € 50,00 sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von 4% gegenüber Konsumenten und 8 % gegenüber Unternehmern jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnen oder
lit d) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

6.6. Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus allen gegenständlichen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber bleibt die Ware unser Eigentum. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts nachzukommen (ein Unternehmer hat insbesondere einen Buchvermerk in seiner OP-Liste gemäß OGH 30.08.2000, 6 Ob 174/00g, ecolex 2001/1 anzubringen). Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.


7. Gewährleistung

7.1. Wir sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel am Leistungsgegenstand zu beheben, der zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Leistung bereits vorlag und auf einen Fehler der Konstruktion durch uns, des Materials oder der Ausführung beruht.

7.2. Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn ein Unternehmer als Auftraggeber den aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich anzeigt und detailliert beschrieben hat. Dies gilt insbesondere auch im Fall von Mängeln bei Werkverträgen. Menge eines Teiles der Lieferung und/oder Leistung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und/oder Leistung führen. Bei berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl die mangelhafte Ware oder mangelhafte Teile davon ersetzen oder Leistungen nachbessern.

7.3. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind uns die erforderlichen Hilfskräfte, Hilfsmaterialien und Werkzeuge vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

7.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien und vom Auftraggeber oder dritter Seite beigestelltes Material oder Anweisungen des Auftraggebers verursacht worden sind. Wir haften nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.5. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungen am Leistungs- und Liefergegenstand vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

7.6. Abweichungen des von uns verwendeten Materials von der vertragsgemäßen Beschaffenheit können nur dann einen Mangel darstellen, wenn sie in den Lieferbedingungen des betreffenden Lieferanten enthaltene Toleranzen wesentlich überschreiten.

7.7. Wir sind bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warenpflicht gemäß § 1168a ABGB ähnlichen Bestimmungen in anderen AGB oder anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften befreit.


8. Schadenersatz

8.1. Soweit in diesen AGB nichts anderes vorgegeben wurde, bleibt unsere Haftung in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung entstanden sind.

8.2. Wir haften für von Mitarbeitern verursachten Sachschäden im Rahmen der vertraglich geschuldeten Lieferung- und/oder Leistungserbringung nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten. Für Personenschäden auch bei bloß leichter Fahrlässigkeit. Diese Haftung entfällt für Schäden, die innerhalb von drei Tagen ab Schadenseintritt vom Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden.

8.3. Unsere Haftung für Sachschäden besteht nur bis zur Höhe des Zeitwertes zum Zeitpunkt des Schadensereignisses und ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet. 


8.4. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schäden besteht nicht. Die Ursachen der Haftung sind vom Auftraggeber nachzuweisen. 


9. Dauer des Vertrages, Verzugsfolgen und Rücktritt

9.1. Verträge werden, falls nichts anderes vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

9.2. Sofern wir durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Leistungs- und/oder Lieferverzug geraten sollten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

9.3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn

lit a) die Ausführung der Leistung und/oder Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird,
lit b) sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf unser Verlangen Vorauszahlung zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherung zu erbringen.

9.4. Im Falle des Punktes 9.3. ist auch ein Teilrücktritt zulässig.

9.5. Falls über das Vermögen unseres Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, können wir ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

9.6. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche haben wir im Falle des Rücktritts An-spruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung und/oder Lieferungen oder Leistungen sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hiedurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Leistung und/oder Lieferung erfolgt ist, haben wir diesfalls Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.


10. Namen- und Markenaufdruck

Wir sind zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.


11. Urheberrecht

11.1. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind uns über unser Verlangen sofort zurückzustellen.

11.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.


12. Salvatorische Klausel



Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner sind nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.


13. Gerichtsstand

Für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für 4020 Linz sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart.